___ AG die AH.________ und die E.________ AG unter Wert an sich selbst verkaufte. Dadurch hat sie die Z.________ AG sowie deren Gläubiger geschädigt und – betreffend die Aktien der E.________ AG – sich selbst bereichert. A.________ wurde in diesen Punkten wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung und (betreffend die Aktien der E.________ AG) der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig erklärt. Zum Grundstücksverkauf vom 24. Juni 2008 wurde A.________ Folgendes vorgeworfen: A.________ habe als umstrittene Alleinaktionärin der E.___