12. Erstes Strafverfahren (SK 11 48) gegen A.________ Die private Entnahme sämtlicher Aktien der E.________ AG und der AH.________ aus der konkursreifen Z.________ AG zu unter dem Verkehrswert liegenden Preisen sowie der Verkauf sämtlicher Grundstücke der E.________ AG einen Tag vor der Appellationsverhandlung betreffend die paulianische Anfechtung waren Gegenstand des Strafverfahrens SK 11 48. Die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern folgerte beweiswürdigend, dass A.________ als einziges zeichnungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrats der Z.________ AG die AH.