Letztlich ist hervorzuheben, dass A.________ an der Appellationsverhandlung vom 25. Juni 2008 kein Wort über den Verkauf der Grundstücke am Vortag verlor. Auf die Frage, welche Geschäftstätigkeit der E.________ AG (nach dem Verkauf eines weiteren operativen Geschäftsteils) noch bleiben würde, nannte sie ein Blechzentrum und die Immobilienverwaltung (Z 04 3199, pag. 471, Z. 103).