, und K.________ s.r.o., v.d. durch AM.________ und AJ.________). Der Basiskaufpreis von CHF 800'000.- sollte sich unter gewissen Umständen verändern (p. 33 01 004). Der Vertrag sah vor, dass der Kaufgegenstand mit dem „closing“ auf die K.________, s.r.o. übergehen und der Kaufpreis unmittelbar nach dem „closing“ bezahlt werden sollte. Das „closing“ sollte spätestens am 30.06.2003 stattfinden. Auf die weiteren Geschehnisse im Zusammenhang mit dem „closing“ wird noch zurückzukommen sein.