In ihrer Begründung zum Gesuch vom 25.11.1999 führte sie aus, dass X.________ [sel.] die Tragweite seiner Unterschriften nicht mehr im Ansatz erkennen könne und auch sofort vergesse, was vorgefallen sei. Während er nicht mehr in der Lage sei, im Restaurant seinen Mantel zu erkennen, unterschreibe er Verfügungen und Verpflichtungen, bei welchen es um Millionen ginge. Dies tue er, weil er nicht länger die Kraft habe, sich gegen die Familie zu wehren […].