9. Familiärer Hintergrund, Z.________ AG und E.________ AG Die Familienstreitigkeit zwischen den Involvierten wurde bereits im Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 11 48 vom 22. September 2011 thematisiert. Darin wurde Folgendes festgehalten (pag. 04 001 0138 f.): X.________ sel. gründete 1980 die E.________ AG […]. Der Unternehmenswert der E.________ AG wurde per 31.12.1993 auf CHF 17,5 Mio. geschätzt (p. 21 03 46). Ab dem 30.07.1999 war X.________ sel. auf eigenes Begehren in der Vermögensverwaltung (Art. 394 und 372 ZGB) verbeiständet und ab dem 09.03.2001 war er entmündigt (p. 20 17 015). […]