Das Revisionsgesuch wurde daher abgewiesen (E. 15 unten). Gegen diesen Beschluss ist eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. Nachfolgend wird zunächst die Familie AB.________, deren Unternehmungen und der Nachlass von X.________ sel. näher beleuchtet. Anschliessend werden die zuvor angesprochenen sowie weitere Verfahren zwischen den involvierten Personen und die Erwägungen der jeweiligen Gerichte zusammengefasst, da diese für die nachfolgende Beweiswürdigung teilweise von direkter Relevanz sind.