(oberinstanzlich) zur Bezahlung von total rund CHF 670'000.00 verurteilt (dazu E. 13 unten). Im Rahmen des Zivilprozesses wurden die vorliegend zu überprüfenden Nebenvereinbarungen per Zufall entdeckt. In der Honorarnote von Notar AA.________ waren «nicht taxierte Vereinbarungen» aufgeführt. Diese wurden bei A.________ und der I.________ AG gerichtlich ediert. Diese Nebenvereinbarungen nahm die Straf- und Zivilklägerin E.________ AG zum Anlass, eine neuerliche Strafanzeige wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung einzureichen (pag. 04 001 0001 ff.).