__ AG betreffend die Grundstücke; vgl. hierzu auch die Zusammenfassungen der Verträge in E. 21.1 unten). Nachdem A.________ die Kontrolle über die E.________ AG und damit einhergehend ihre Stellung als Beschäftigte und Verwaltungsrätin verloren hatte, machte sie mit einer Zivilklage angebliche Lohnausstände und eine Abgangsentschädigung von der E.________ AG geltend. Ihre Klage wurde grösstenteils abgewiesen. Stattdessen wurde die Widerklage der E.________ AG gutgeheissen und A.________ (oberinstanzlich) zur Bezahlung von total rund CHF 670'000.00 verurteilt (dazu E. 13 unten).