13 schriftlich (und formwidrig) ein Kaufrecht betreffend die drei Grundstücke vereinbart hatten, welches auf A.________ (persönlich) lautete. Nicht bekannt waren im damaligen Strafverfahren hingegen die weiteren Nebenvereinbarungen, die im vorliegenden Verfahren relevant sind (Kaufrecht an den Grundstücken zugunsten von A.________, Kaufrecht an den Aktien der I.________ AG zugunsten von A.________, Verwaltungsverträge zwischen der I.________ AG und A.________ / E.________ AG betreffend die Grundstücke;