hat sich CHF 1.1 Mio. von einem Geschäftskonto der E.________ AG auf ihr Privatkonto überwiesen, wofür sie wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt wurde (vgl. pag. 04 001 0239, E. 2.4.4.). Überdies wurden Schuldsprüche wegen mehrfacher Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung und ein weiterer Schuldspruch wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung ausgefällt. Es war im damaligen Verfahren bereits bekannt, dass die beiden Beschuldigten am 23. Juni 2008 hand-