__ AG herauszugeben. Dieses Urteil wurde vom Obergericht des Kantons Bern am 25. Juni 2008 bestätigt und das Bundesgericht wies eine dagegen geführte Beschwerde ab (Urteil des Bundesgerichts 5A_557/2008 vom 28. Januar 2009). Dadurch verlor A.________ die E.________ AG; diese geriet nach der Steigerung unter die Kontrolle ihrer Geschwister. Streitgegenstand wurden sodann die Vermögenswerte der E.________ AG. Am 24. Juni 2008, am Tag vor der Appellationsverhandlung vor dem Obergericht betreffend die paulianische Anfechtungsklage, verkaufte die E.________ AG, handelnd durch A.________, drei Grundstücke an die I.___