11 Straf- und Zivilklägerin E.________ AG sind die Schuldsprüche gegen A.________ wegen (versuchter) qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und gegen C.________ wegen Gehilfenschaft dazu zu überprüfen (Ziff. I. und II. des erstinstanzlichen Urteils). Gegebenenfalls sind neue Strafzumessungen vorzunehmen. Die Kammer hat zudem die Kostenausscheidung der Vorinstanz sowie die für das erstinstanzliche Verfahren zugesprochene Parteientschädigung der Straf- und Zivilklägerin zu überprüfen und die oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verlegen.