__ AG und deren Übertragung an die Privatklägerin erfolgt. 6.2 einen gerichtlich zu bestimmenden, CHF 9 Mio. übersteigenden Betrag, nebst Vergütungszins von 5% seit wann rechtens, falls keine Einziehung der Liegenschaften und keine Einziehung der Aktien der J.________ AG und deren Übertragung an die Privatklägerin erfolgt. 7. Unter ausgangsgemässer Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.).