__ AG zu beschlagnahmen und der Privatklägerin gegen Bezahlung von CHF 50'000.00 zu Handen der Gerichtskasse auszuhändigen. 6. Die beiden Beschuldigten seien unter solidarischer Haftbarkeit zu verurteilen, der Privatklägerin folgende Beträge zu bezahlen: 6.1 einen gerichtlich zu bestimmenden, CHF 3 Mio. übersteigenden Betrag, nebst Vergütungszins von 5% seit wann rechtens, falls eine Einziehung der vorgenannten Liegenschaften oder aller Aktien der J.________ AG und deren Übertragung an die Privatklägerin erfolgt.