1. Es seien die 100 Namenaktien der J.________ AG, W.________, zu beschlagnahmen und diese Namenaktien seien der Privatklägerin gegen Bezahlung von CHF 50'000.00 zuhanden der Gerichtskasse auszuhändigen. 2. Die durch die Privatklägerin an die Gerichtskasse zuhanden der Beschuldigten A.________ zu bezahlenden CHF 50'000.00 seien zur Sicherstellung von Verfahrenskosten und Entschädigungen zu beschlagnahmen. 3. Die mit Verfügung vom 29. November 2018 im Rahmen der Beschlagnahmung der Grundstücke O.________ und Q.______