1. Zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges bei einer Probezeit von 2 Jahren. 10 2. Zur Bezahlung einer angemessenen, gerichtlich zu bestimmenden Entschädigung an die Privatklägerin E.________ AG. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (Auslagen, 30% der Gebühren inkl. CHF 500.00 pro Halbtag für die Anklageführung; Art. 21 VKD). C. Verfügung