1. Zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten als Zusatzstrafe zum Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 22. September 2011. 2. Zur Bezahlung einer angemessenen, gerichtlich zu bestimmenden Entschädigung an die Privatklägerin E.________ AG. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (Auslagen, 70% der Gebühren inkl. CHF 500.00 pro Halbtag für die Anklageführung; Art. 21 VKD). B. C.________ I. C.________ sei schuldig zu erklären: