Die Zivilklage der Privatklägerschaft sei zurückzuweisen, eventualiter vollumfänglich abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Privatklägerschaft. 6.3 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft, in oberer Instanz vertreten durch Staatsanwalt H.________, stellte folgende Anträge (pag. 23 072 ff.): A. A.________ I. A.________ sei schuldig zu erklären: