B. Ziff. 1) unter Ausscheidung der gesamten auf diesen Freispruch entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten sowie unter voller Entschädigung der angemessenen Verteidigungskosten (erste Instanz sowie Berufungsinstanz) gemäss den eingereichten Honorar- und Kostennoten vom 6. April 2022 und 25. Oktober 2023 sowie unter Entschädigung der Kosten für die Erstellung des Rechtsgutachtens von U.________ vom 3. März 2022 in Höhe von CHF 9'922.50. 9 Weiter sei zu verfügen: