der Gehilfenschaft zu qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, angeblich begangen z.N. der E.________ AG, am oder um den 24. Juni 2008 und in der Zeit bis zum 16. Dezember 2016 (gemäss Anklageschrift vom 8. Oktober 2021, Lit. B. Ziff. 1) unter Ausscheidung der gesamten auf diesen Freispruch entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten sowie unter voller Entschädigung der angemessenen Verteidigungskosten (erste Instanz sowie Berufungsinstanz) gemäss den eingereichten Honorar- und Kostennoten vom 6. April 2022 und 25. Oktober 2023 sowie unter Entschädigung der Kosten für die Erstellung des Rechtsgutachtens von U.___