ferner würden die mit Eingabe vom 26. September 2023 eingereichten Erfolgsrechnungen und Bilanzen jeweils einen Vorjahresvergleich beinhalten, wodurch sämtliche verlangten Angaben vorhanden seien (pag. 22 852). Mit Verfügung vom 19. Oktober 2023 wurde die J.________ AG neuerlich aufgefordert, die Bilanzen für die Jahre 2016 bis 2019 einzureichen, da diese in den eingereichten Unterlagen fehlen und auch den Vorjahresvergleichen nicht zu entnehmen sind (pag. 22 855). Mit Email vom 20. Oktober 2023 reichte A.________ namens der J.________ AG die Bilanzen der Jahre 2017 und 2019 ein, jeweils mit Vorjahresvergleich (pag. 22 865 ff.). Auf neuerliche Aufforderung hin wurden gleichentags