Mit Eingabe vom 18. Oktober 2023 teilte Rechtsanwalt Dr. B.________ mit, dass die Bilanzen und Erfolgsrechnungen der Jahre 2008 und 2009 der I.________ AG nicht mehr auffindbar seien, zumal die zehnjährige Aufbewahrungspflicht abgelaufen sei und die fraglichen Abschlüsse in einem Zivilverfahren zu den Akten gegeben worden seien; ferner würden die mit Eingabe vom 26. September 2023 eingereichten Erfolgsrechnungen und Bilanzen jeweils einen Vorjahresvergleich beinhalten, wodurch sämtliche verlangten Angaben vorhanden seien (pag.