Durch sämtliche Parteien wurden innert angesetzter Frist keine Gründe für ein Nichteintreten auf die Berufungen der jeweils anderen Parteien geltend gemacht. Namens der Straf- und Zivilklägerin E.________ AG wurde mit Eingabe vom 22. August 2022 Anschlussberufung zu den Berufungserklärungen der Generalstaatsanwaltschaft sowie von A.________ und C.________ erklärt. Darin wird die Verurteilung beider Beschuldigten wegen vollendeter qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung bzw. Gehilfenschaft dazu beantragt. Zu den Anträgen betreffend das Schicksal der Grundstücke O.________ (P.________) und Q.________ (R._____