Beiderseits beziehen sich die Berufungserklärungen auf den Strafpunkt sowie auf die damit zusammenhängenden Folgen für die Strafzumessung, die Kostenverlegung und die Entschädigungsansprüche. Nicht erwähnt bzw. ausdrücklich von der Berufung ausgenommen ist hingegen der Zivilpunkt. Seitens der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte wurde ebenfalls mit Eingabe vom 14. April 2022 die Berufung angemeldet (pag. 22 484). Mit Eingabe vom 14. Juli 2022 folgte die Berufungserklärung der Generalstaatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwalt H.________ (pag.