1. Vorbemerkung zur Bezeichnung einzelner involvierter juristischen Personen und zu den Akten Die nachfolgenden Erwägungen behandeln Sachverhalte und Gerichtsurteile, in welche die I.________ AG involviert ist. Die I.________ AG wurde mit SHAB- Publikation vom 12. Juni 2020 in J.________ AG umfirmiert. Zur Wahrung der Stringenz im Hinblick auf die diversen, in dieser Angelegenheit ergangenen Gerichtsurteile sowie zur Vermeidung von Verwechslungen mit der Straf- und Zivilklägerin E.________ AG wird nachfolgend die veraltete Firma I.________ AG verwendet, wie es auch das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht handhabte.