nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Dispositiv vorab, Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) 66 Bern, 29. August 2023 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 26. Juli 2024) Die Präsidentin: Oberrichterin Schwendener