A.________ wird im Zivilpunkt in Anwendung von Art. 49 OR und Art. 126 Abs. 1 StPO weiter verurteilt zur Bezahlung von CHF 35'000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 1. Mai 2014 an die Straf- und Zivilklägerin, D.________. Für die Beurteilung der Zivilklage werden auch oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. Das DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist (30 Jahre nach Rechtskraft des Urteils) zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. c DNA- Profil-Gesetz).