__ zuhanden von Rechtsanwältin K.________ die darauf entfallende Differenz von CHF 514.95 zwischen 90% der amtlichen Entschädigung und 90% des vollen Honorars zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 433 Abs. 1 StPO). Rechtsanwältin K.________ hat in diesem Umfang ein Nachforderungsrecht gegenüber ihrer Klientschaft (Art. 42a KAG).