63 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ vor oberer Instanz mit CHF 2'441.75. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung in Höhe von CHF 2'441.75 zurückzuzahlen und Rechtsanwältin B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 596.70 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).