Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ vor erster Instanz mit CHF 14'934.95. A.________ hat dem Kanton Bern die auf die Schuldsprüche entfallende ausgerichtete amtliche Entschädigung in Höhe von CHF 13’441.45 (90% der gesamten Entschädigung von CHF 14'934.95) zurückzuzahlen und Rechtsanwältin B.________ die darauf entfallende Differenz von CHF 3’128.40 zwischen 90% der amtlichen Entschädigung und 90% des vollen Honorars zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).