Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 18. November 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen von Juli 2017 bis am 30. Mai 2018 in AS.________ (Ortschaft) und Umgebung durch Konsum einer unbekannten Menge Marihuana und Kokain (Ziff. 5.2 in der AKS) eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;