59 Für das oberinstanzliche Verfahren macht Fürsprecherin E.________ in ihrer Kostennote einen Aufwand von 14 Stunden 40 Minuten zu CHF 200.00, Auslagen von CHF 72.20 und Mehrwertsteuer von CHF 233.50 geltend, total ausmachend CHF 3'265.70. Der geltend gemachte Aufwand scheint angemessen. Von Amtes wegen wurde sodann ein Zuschlag von 7.5 Stunden für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung vom 28. August 2023 und der Urteilseröffnung vom 29. August 2023 vorgenommen. Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecherin E.__