Auftritt Staatsanwalt) und auferlegte dem Beschuldigten davon 90% infolge der Schuldsprüche. Die restlichen 10% auferlegte sie auf Grund der Freisprüche dem Kanton Bern. Die Bemessung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Aus-