Die Privatklägerin wurde durch die Taten ihres Vaters in ihrem grundlegendsten Vertrauen nachhaltig erschüttert und negativ geprägt. Vor der Kammer sagte sie aus, dass es inzwischen lange gehe, bis sie Menschen vertraue und dieses Vertrauen jeweils gleich verloren sei, wenn jemand einen Fehler macht (pag. 935 Z. 2 ff.). Bereits vor der Vorinstanz erklärte sie, dass sie Männern nicht mehr vertraue und allgemein ihr Vertrauen in die Mitmenschen kaputt sei (pag. 514 Z. 10 ff.). Die Basisgenugtuung ist nach dem Gesagten um einen Zuschlag von CHF 5'000.00 auf CHF 35'000.00 zu erhöhen.