flussbarkeit auf Grund ihres jungen Alters schändlich ausnutzte. Dass die Privatklägerin bereits seit sehr früher Kindheit in der Heimat durch ihre erweiterte Familie körperliche und psychisch misshandelt und massiv traumatisiert worden war und in Hoffnung auf bessere Behandlung durch ihren leiblichen Vater in die Schweiz gekommen ist, wirkt sich zusätzlich verschärfend aus. Die Privatklägerin wurde durch die Taten ihres Vaters in ihrem grundlegendsten Vertrauen nachhaltig erschüttert und negativ geprägt.