32. Fazit Der Beschuldigte wird damit verurteilt: - zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren - zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 2’400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. V. Tätigkeitsverbot