BGer 6B_53/2013 vom 8. Juli 2013 E. 2.2). Nach seiner Festnahme erfolgte direkt die Hausdurchsuchung des Beschuldigten, bei welcher er ebenfalls zugegen war. Die Durchsuchung wurde um 06:52 Uhr beendet (pag. 220) und es erfolgte die Verschiebung auf die Polizeiwache AQ.________, wo um 07:15 Uhr beim Beschuldigten ein Alkohol- und Schnelltest durchgeführt wurde (pag. 11). Um 08:14 Uhr begann sodann seine formelle Befra-