Zurzeit lebt er mit AG.________, der Mutter seiner jüngsten Tochter zusammen. Nebst der Privatklägerin hat er noch drei weitere Kinder: AK.________ (geb. 2011, lebt in Afrika bei ihrer Mutter AJ.________(Spitzname von AI.)), AP.________ (geb. .________) und AK.________ (geb. .________). Für AP.________ und AK.________ bezahlt der Beschuldigte regelmässig Unterhaltsbeiträge in Höhe von je CHF 500.00. Seine Schulden bezifferte er anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung auf CHF 5'000.00 (vgl. zum Ganzen pag. 796 ff. und 943 Z. 16 ff.).