29. Täterkomponenten Betreffend die Täterkomponenten kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 107 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 694 f.). Der Beschuldigte wurde 1975 in Gambia geboren, wo er aufwuchs. 2001 oder 2002 kam er nach Europa, zuerst als Asylant nach Deutschland und danach nach Österreich. Dort habe er nicht gearbeitet. 2005 habe er eine Arbeit in der Schweiz aufnehmen können. Nach diversen Anstellungen habe er eine Ausbildung zum Maurer absolvieren können und arbeite auch heute noch bei der Firma AO.________ AG. Zurzeit lebt er mit AG.