Sie fühle sich oft alleine und kaputt, aber sie fühle keinen Hass. Sie erklärte, dass sie das Ganze seelisch und psychisch fertigmache (pag. 935 Z. 2 ff). Aus den Aussagen der Privatklägerin geht hervor, dass die Übergriffe des Vaters Spuren hinterliessen und insbesondere ihre Fähigkeit, anderen Menschen zu vertrauen, nachhaltig beeinträchtigte. Es ist zu berücksichtigen, dass die Privatklägerin bereits früher Übergriffen durch Dritte ausgesetzt und dadurch bereits vortraumatisiert war.