514 Z. 10 ff.). Sie erklärte sodann, in letzter Zeit immer Angst zu haben, ihre Tochter zu verlieren, weshalb sie in der Nacht jeweils schaue, ob diese noch atme (pag. 514 Z. 16 f.). Vor der oberen Instanz gab die Privatklägerin auf Frage, ob sie heute noch unter gesundheitlichen Folgen aus den Übergriffen Ihres Vaters leide, zu Protokoll, dass dem so sei und sie in Therapie gehe. Sie hocke dann einfach dort und weine (pag. 934 Z. 36 ff.). Auch ginge es lange, bis sie Menschen vertraue. Wenn diese dann einen Fehler machten, sei auch gleich fertig. Sie fühle sich oft alleine und kaputt, aber sie fühle keinen Hass.