Asperiert man die 96 Monate zu 2/3 zur Einsatzstrafe von 30 Monaten, ergibt dies eine Gesamtstrafe von 94 Monaten. Nähme man nun aber die 96 Monate (konkret höhere Strafe) als Einsatzstrafe, so würde mit dem gleichen Asperationsfaktor auf den 30 Monaten eine Gesamtstrafe von 116 Monaten resultieren. Diese Begünstigung von 22 Monaten infolge des Primats der abstrakten Strafandrohung ist nicht sachgerecht und durch einen höheren Asperationsfaktor auszugleichen (vgl. dazu auch BGer 6B_829/2014 vom 30. Juni 2016 E. 2.4.5).