Das subjektive Tatverschulden ist neutral zu gewichten. Während die asperierende Erhöhung der Gesamtstrafe um den praxisüblichen Faktor 2/3 für die meisten Delikte keine besonderen Schwierigkeiten bereitet, würde der Beschuldigte durch die vorgegebene Reihenfolge in der Asperation hier von einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Strafminderung profitieren. Asperiert man die 96 Monate zu 2/3 zur Einsatzstrafe von 30 Monaten, ergibt dies eine Gesamtstrafe von 94 Monaten.