Sie war dem Beschuldigten so – wenn auch vor allem psychologisch gesehen – komplett ausgeliefert. Das objektive Tatverschulden wiegt schon nur auf Grund der zahlreichen Vorfälle, der langen Deliktzeit, der teilweise beischlafähnlichen Handlungen, der variantenreichen Kombinationen von Nötigungen pro Übergriff sowie der Tatsache, dass alles im augenscheinlich geschützten trauten Heim stattfand, sehr schwer. Die Vorinstanz hat 85 Monate eingesetzt. Dies sind etwas mehr als 7 Jahre, was knapp über der Grenze vom mittleren zum schweren Verschulden liegt.