Herbst 2013 wie bereits erwähnt angeschlossen. Der Beschuldigte berührte Po und Brüste der Privatklägerin, streichelte und knetete deren Brustwarzen und saugte daran, drängte ihr Küsse und Zungenküsse auf, schob seine Zunge in ihr Ohr, massierte ihren Vaginalbereich und führte seine Finger in ihre Vagina ein, legte sich auf sie und rieb seinen erigierten Penis so lange durch die Kleider an ihrer Vagina, bis er zum Samenerguss kam. Er verlangte sodann von ihr, ihn an der eigenen Brust zu lecken und saugen, ihn am ganzen Körper anzufassen und sein Glied zu reiben.