Wie die Vorinstanz richtig ausgeführt hat, bleibt hier nichts Anderes übrig, als für alle Vorwürfe eine einzige Strafe auszufällen. Die Kammer hat sich der vorinstanzlichen Herleitung einer Mindestanzahl von 35-40 Fällen von Mai 2010 bis Spätsommer / Herbst 2013 wie bereits erwähnt angeschlossen.