49 menschen verloren hatte und (erst dann) sämtliche Kontakte zu ihm abbrach. Die Gesamtsituation war und ist für sie sehr belastend. Während der Beschuldigte sich der Privatklägerin körperlich aufdrängte, nahm er auf die Befindlichkeiten seiner Tochter keine Rücksicht und fuhr auch weiter, nachdem sie sich gewehrt, ein klares Nein signalisiert hatte und schliesslich erstarrt war. Allerdings ist die Anwendung eines Nötigungsmittels bei der Vergewaltigung tatbestandsimmanent.