Auch darüber setzte sich der Beschuldigte hinweg, indem er den Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen vollzog. Alleine der Umstand der Blutsverwandtschaft hat hingegen keinen Einfluss auf das vorliegende Tatverschulden. Dieser Unrechtsgehalt wird separat beim Inzest bestraft. Es ist regelmässig schwierig, die psychischen Folgen eines sexuellen Übergriffs zu beurteilen. Aus dem Beweisergebnis geht vorliegend aber klar hervor, dass die Privatklägerin – welche während Jahren viel vom Beschuldigten hatte erdulden müssen – nach diesem Vorfall schwer erschüttert war, jegliches Vertrauen in ihre Mit-