48 für alle Delikte sexueller Natur eine Freiheitsstrafe auszusprechen, so dass es hier zur Gesamtstrafenbildung mittels Asperation kommt. Was den Schuldspruch wegen Kokainveräusserung anbelangt, so bestehen keinerlei Hinweise, dass die Geldstrafe ungeeignet wäre, in genügendem Masse präventiv auf den Beschuldigten einzuwirken, selbst wenn der Beschuldigte bereits vorbestraft ist (Vorstrafe liegt 7 Jahre zurück). Der Geldstrafe ist den Vorzug zu geben.